Am 21. September 2024 starteten Birgit, Michael und ich zu unserm Paddelausflug nach Kroatien. Per Flugzeug ging es von Frankfurt nach Split und von dort mit dem Taxi nach Srima. Gebucht war eine Woche Paddeln bei Prijon Seekajakreisen. Diese Abteilung des Rosenheimer Kajakherstellers gibt es schon ziemlich lange und wird mittlerweile von Trainern der Wildwasserschule an der Soca betreut.
Nachdem sich weitere Teilnehmer in Srima eingefunden hatten holte uns Guide Lukas ab und es ging mit dem Taxiboot auf die Insel Privic. Im Arpatmenthaus Atem fand jeder sein Zimmer. Die Insel ist bewohnt, hat aber kein Autoverkehr. Es gibt einige Restaurants, einen Bäcker und ein Lädchen. Erste Rundgänge wurden gemacht bevor man sich zum Essen traf.
Am nächsten Morgen wurden die Boote zugeteilt. Lukas wurde unterstützt von Ronny. Natürlich wurden hier nur Prijon Boote genutzt. Sehr bequem und unkaputtbar. Die Einstiegsstelle bot mehrere Möglichkeiten. Am einfachsten war es von der Rampe zu rutschen.
Die erste Tour führte zunächst zur Badebucht. Hier wurde gleich das Aus- und wieder Einsteigen zu zweit geübt. Auch bekannt unter heel hook. Danach wurde die Insel noch fertig umrundet. Alles ne feine Sache bei 24°C Sonne und kaum Wind.
Montags geht es erst zur Nachbarinsel Tijat, wo wir das Gipfelkreuz der höchsten Erhebung besteigen. Die Aussicht dort ist schon beeindruckend. Dann geht es weiter nordwestlich ans Festland zum Hafenstädtchen Tribunj. Mittags aßen wir immer nur mitgebrachtes oder mal ein Eis. Die Rückfahrt war durch den Gegenwind schon etwas anspruchsvoller.
Südöstlich liegt die Insel Zlarin. Wir fuhren am Dienstag erst auf die Innenseite zum Schnorcheln, danach nach Zlarin und wieder zurück nach Privic Luka.
Mittwoch stand die größte Tour an. Lukas berücksichtigte dabei immer die Leistung der Truppe und das aktuelle und zukünftige Wetter. Es ging nach Karprije - Richtung offenes Meer. Dabei wurde die Gruppe geteilt. Wer wollte fuhr mit Lukas einmal um Zmajan und die anderen warteten auf Tijat, wo man sich wieder traf. Der Hafen von Karprije liegt auf der Außenseite. Es führt aber ein steiler Fußweg von der Innenseite dorthin. Hier wurde auch mal ne Kleinigkeit zum Mittagessen bestellt. Das Wetter immernoch sonnig und warm.
Für Donnerstag und Freitag waren 4 bzw. 5 bft Wind (in Böen 8) angekündigt. Das Einsteigen war donnerstags schon schwierig. Wir umrundeten die Insel Privic erneut und machten nur einen Abstecher nach Srima zum Eis essen.
Freitag einigten wir uns auf die Besichtigung von Sibernik per Fähre. Die größte Stadt in der Gegend liegt in einer geschützten Bucht. Alle Schiffe und Boote fahren durch einen Kanal. Eine lange Hafenpromenade mit vielen Restaurants und Shops ziehen viele Besucher an. Die Altstadt mit ihren verwinkelten Gassen erfreuen das Auge und die Fotografen. Man kann einige Kastells auf dem Berg besichtigen. Die Aussicht von dort ist einmalig. Ein gemeinsames Abschlussessen rundete das Programm ab, bevor die Fähre uns wieder rüber schaukelte.
Präsident Hannes Kopf startet Dialogprozess und setzt Sofortvollzug der Allgemeinverfügung aus
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat heute den sofortigen Vollzug der Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten vom 23.07.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf hatte am Freitag, 30. August 2024, Naturschutzverbände, Wassersportvereine, kommunale Vertreter und Medien zum Runden Tisch nach Ingelheim eingeladen. „Aus meiner Sicht war es unverzichtbar, dass wir uns unmittelbar mit allen Beteiligten austauschen und damit einen Dialogprozess starten. Das war mir insbesondere deshalb wichtig, weil meine Behörde im Vorfeld der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2024 zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer versäumt hat“, betont Präsident Hannes Kopf.
Die SGD Süd hat die im Rahmen von Widerspruchsverfahren und des Runden Tisches eingegangenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen eingehend geprüft und ist zu der rechtlichen Einschätzung gelangt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ vom 23.07.2024 aufzuheben ist.
Hannes Kopf erläutert: „Da unseres Erachtens allerdings außer Frage steht, dass aus naturschutzfachlichen Gründen in diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht, halten wir die Allgemeinverfügung aufrecht. Im Zuge der weiteren Widerspruchsverfahren ist nun zu prüfen, ob eine Differenzierung der getroffenen Regelung hinsichtlich der naturräumlichen Beschaffenheit und / oder nach Nutzergruppen und Störungsintensität möglich und angezeigt ist. Wir werden uns diesbezüglich auch mit der Bundesebene abstimmen, da diese Aspekte im Rahmen eines Änderungsverfahrens zur Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) ebenfalls von elementarer Bedeutung sind.“
Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, dass die Schutzanordnung zwar weiterhin Bestand hat, die laufenden Klage- und Widerspruchsverfahren jedoch aufschiebende Wirkung entfalten. Konkret heißt dies, dass die Allgemeinverfügung vorerst keine Regelungswirkung entfaltet.
Das Gebiet kann ab heute folglich nach den bislang geltenden Regelungen genutzt werden. Besonders hingewiesen wird auf das Befahrensverbot in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 31. März nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 NSGBefV und das generelle Verbot wasserseits an Inseln, Leitwerken, Sand- oder Schlammbänken oder Uferbereichen anzulanden nach § 4 Nr. 23 der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“.
SGD-Präsident Hannes Kopf verspricht: „Wie bereits im Rahmen des Runden Tisches am 30.08.2024 ausgeführt, werden alle Beteiligten zeitnah zu einem weiteren Runden Tisch eingeladen, weil mir ein ständiger Dialog am Herzen liegt und wichtig ist.“
Die SGD Süd hatte in der Allgemeinverfügung das Befahren der Wasserfläche im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen den Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,50 bis Rhein-km 525,30 mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 1. April bis zum 14. Oktober untersagt. Dies soll der Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten dienen.
Fulder Aue/Ilmen Aue - Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet
Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ist das Befahren der Wasserfläche im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen den Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,50 bis Rhein-km 525,30 mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 1. April bis zum 14. Oktober untersagt.
Nachdem vor etwa 20 Jahren das Stillgewässer an der Mariannenaue sogar für nicht motorgetriebene Wasserfahrzeuge im Winter komplett und im Sommer ab km 515 gesperrt wurde, ist nun das Stillgewässer hinter der Fulder- und Ilmenaue ganzjährig gesperrt. Das ist ein harter Schlag, besonders für Winkeler und Geisenheimer Wassersportler, da hier ein wichtiges Trainingsgebiet wegfällt. Auch den Motorbootlern wird nun ein beliebter Ankerplatz weggenommen. Dass sich hier die Vogelwelt gestört gefühlt haben soll ist nicht nachvollziehbar.